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Für Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energiesparen steht eine Vielzahl unterschiedlicher Fördermittel zur Verfügung. Zu beachten ist bei allen Förderprogrammen, dass ein Maßnahmenbeginn vor Förderzusage förderschädlich ist. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf Fördermittel.
Die Suche eines geeigneten Förderprogramms kann über die Förderdatenbank erfolgen.
Außerdem verfügen einzelne Kommunen über eigene Förderprogramme, über die die kommunalen Ansprechpartner Auskunft erteilen.
Nach Einkommensteuergesetz (EStG) sind Steuerabschreibungen nach vorheriger Abklärung mit den Kommunen bzw. Fachbehörden möglich.
Bei Steuerabschreibungen besteht kein Rechtsanspruch, wenn vorher die entsprechenden Vereinbarungen nicht getroffen wurden. Eine vorherige Absprache mit dem Steuerberater wird empfohlen.
Regionale Banken können die geplanten Bau-, Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen mit Krediten unterstützen.